Regelungen vereinfachen den Drohneneinsatz
Die neue Drohnenverordnung hat unserem Berufstand großes Kopfzerbrechen bereitet. Viele Messflüge wurden komplizierter oder ganz unmöglich. Wir haben dazu die Verfahren Moving Surveyor ergänzt um diese Bereich mit anderen Aufnahmemethoden zu erfassen.
Jetzt haben die Luftämter für gewerbliche Anwender die einen Bedarf nachweisen können wie z.B. Vermesser oder Photografen ein einsehen gehabt und “Verbotsausnahmeregelungen” erlassen. Diese Möglichkeit war im neuen Drohnengesetz vorgesehen. Diese Regelung gilt vorerst nur ein Jahr, da man eine EU-weite Regelung erwartet.
Fragen dazu an hw@wenninger.de
Wir erwarten in den nächsten Tagen die offizielle Zulassung als AST (Ausbildungstelle für den Drohnenkenntnisnachweis) und geben Ihnen dann unmittelbar die Termine für die Prüfungen bekannt.
“Flying Surveyor” werden gesondert informiert