Übergangsregelung zur EU-Verordnung verlängert

//Übergangsregelung zur EU-Verordnung verlängert

Übergangsregelung zur EU-Verordnung verlängert

Wir haben ja schon fast damit gerechnet. Nun ist es offiziell!

Ursprünglich hätte die Einführung der neuen UAS-Klassifizierung (C0 bis C6) zum 01.01.2023 Anwendung finden. Damit wäre die Übergangsregelung, die uns erlaubt, “Bestandsdrohnen” unter gewissen Voraussetzungen in der offenen Kategorie weiter zu nutzen, erloschen.

Dieses Datum wurde nun offiziell verschoben, und zwar um genau ein Jahr also auf 01.01.2024. Das bedeutet ein weiteres Jahr Schonfrist für unsere Einsätze in der offenen Kategorie mit unseren Bestandsdrohnen.

Drohnen Schulung Axel Dannenbauer

Wer dies genauer nachlesen möchte, wir HIER fündig.

Sie haben Fragen rund um die neue EU-Drohnenverordnung, Photogrammetrie, UAS-Einsätze oder möchten das A2-Fernpilotenzeugnis erlangen?

Dann rufen Sie uns einfach an: 089 4274 22 22

Ihr CADdy Geomatics Team

2022-03-23T16:51:53+01:00

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