Erlass des Bundesverkehrsministeriums geht in die Verlängerung
Grundsätzlich müssen wir A2-Fernpiloten mit unseren UAS bis 2kg (in der Übergangsregelung) 50 Meter Abstand zu unbeteiligten Personen halten. Sobald die langersehnten C-Klassifizierungen greifen, kann dies bei C2-Drohnen auf 30Meter bzw. 5 Meter im Langsamflugmodus reduziert werden. Damit wir darauf nicht [...]