Mittlerweile dürfte es ja alles bekannt sein: Ab dem 1.1.2024 dürfen wir unsere Bestandsdrohnen (z.B. Phantom 4 RTK) eigentlich nur noch “am Acker”, in der Unterkategorie A3, sprich 150m weit entfernt von Personen und Gebäuden betreiben.
Wer in der Nähe von Personen mit Drohnen vermessen möchte muss z.B. auf die neue Mavic 3 Enterprise setzen. Diese ist zwischenzeitlich in der Nachzertifizierung zu C2 (siehe HIER).
Aber wie verhält es sich mit sub-250g Drohnen (z.B. der Mini 3 oder der nagelneuen Mini 4 Pro)?
Hierzu schreibt das Luftfahrt-Bundesamt:
(…) sogenannte „Bestandsdrohnen”, das heißt Drohnen ohne eine C-Klassifizierung gemäß der Verordnung (EU) 2019/945, die vor dem 1. Januar 2024 in Verkehr gebracht wurden, können gem. Art. 20 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 (DVO) wie folgt noch in den Unterkategorien A1 (…) der offenen Betriebskategorie betrieben werden:
- Geräte mit einer höchstzulässigen Startmasse (MTOM) von weniger als 250 g in der Unterkategorie A1; (…)
Dies bedeutet, dass Drohnen unter 250g weiterhin zu den Bedingungen der A1 Kategorie geflogen werden dürfen. Zwar dürfen z.B. die Minis sogar ohne Kompetenznachweis A1/A3 geflogen werden, doch empfehlen wir, diese einfache Online-Prüfung dennoch durchzuführen. Insbesondere für all diejenigen, die neu im “Dohnen-Business” sind, denn man lernt wichtige Grundlagen um die Drohnen (rechts-)sicher fliegen zu können.
Bei Fragen rund um das Thema Drohnen/EU-Verordnung stehen wir natürlich gerne zur Verfügung: 089 4274 22 22