Übergangsregelung zur EU-Verordnung verlängert
Wir haben ja schon fast damit gerechnet. Nun ist es offiziell! Ursprünglich hätte die Einführung der neuen UAS-Klassifizierung (C0 bis C6) zum 01.01.2023 Anwendung finden. Damit wäre die Übergangsregelung, die uns erlaubt, "Bestandsdrohnen" unter gewissen Voraussetzungen in der offenen Kategorie weiter [...]